Teilungs- und Bebauungsentwürfe
sind notwendig für Einholung von Behördlichen Genehmigungen
Da es für einen positiven Grunderwerb, unzählige Behördliche Genehmigungen, wie zum Beispiel Flächenwidmungsänderungsanträge, Rodungsbewilligungen, Naturschutzrechtliche Bewilligungen uvm., ist es ratsam vor Erstellung eines Verbücherungsfähigen Teilungsplan, eben einen Teilungsentwurf zu erstellen da man sich unnötige Kosten ersparen kann, sollte aus unerwarteten Gründen die Grundteilung nicht möglich sein.
In Kooperation mit Ziviltechniker Dipl.-Ing. Robert Kusterer, der eine Filiale in Vorderthiersee 61, 6335 Thiersee betreibt.