Fam. Margreiter Gemeinde Achenkirch
Ein sehr großes Anliegen sind natürlich auch private Bauherren wie Fam. Margreiter aus Achenkirch.
Es beginnt mit der Bildung einer neuen Grundparzelle oder Festlegung bzw. Absteckung der bestehenden Grundgrenzen. In diesem Zuge messen wir auch die Bestandsaufnahme um einen Schichtenplan für die Planung zu erstellen.
Nach abgeschlossener Planung erstellen wir den Absteckplan § 31 TBO. Bei Baubeginn benötigt man die Schnurgerüstabsteckung laut § 38 Abs. 2 TBO und nach Fertigstellung der obersten Ziegelreihe die Höhenkontrolle § 38 Abs. 3 TBO.
In gewissen Gemeinden wird auch noch die Gebäude Einmessung nach Fertigstellung der Außenfassade vorgeschrieben.
Wir sind Stolz, sehr viele gelungene Projekte, tatkräftig unterstützen zu können, und Bedanken uns bei unseren Auftraggebern für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen.